Die Landesregierung NRW hat in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ die Restriktionen für Sporteinrichtungen inzwischen soweit gelockert, dass auch wir unter bestimmten Bedingungen unsere Trainingseinheiten wieder aufnehmen können.
Für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf unseren Ständen gelten bis auf Widerruf folgende, verbindliche Regeln:
- Der Zutritt zu den Vereinsräumen erfolgt ausschließlich einzeln (nicht in Gruppen) über den regulären Eingang an der Rampe zur Schießanlage
- Beim Betreten der Vereinsräume ist ein Mund/Naseschutz zu tragen, der erst auf dem Schießstand nach kompletter Belegung und Einnahme der Stände abgenommen werden darf, empfohlen wird jedoch das Tragen der Schutzmasken auch während des Trainings.
- Der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m ist im gesamten Bereich der Schießanlage einzuhalten, entsprechende Markierungen sind vorhanden
- Direkter Personenkontakt (Hände schütteln, Umarmungen, Abklatschen usw.) ist untersagt
- Es stehen Handdesinfektionsmittel an Eingang und auf dem Schießstand sowie Seifenspender im Thekenbereich am Spülbecken bereit. Wir erwarten eine Nutzung dieser Möglichkeiten zur Einhaltung der Hygienevorschriften
- Der Aufenthalt im Vorraum ist nur in Ausnahmefällen in der Funktion als „Wartebereich“ gestattet, z.B. für Begleitpersonen von Jugendlichen unter 14 Jahren. Der Thekenbereich bleibt gesperrt.
- Ausschank von Getränken erfolgt nicht. Auch auf die beliebten „Würstchenrunden“ zu Geburtstagen müssen wir vorerst verzichten.
- Alle am Training teilnehmenden Schützen müssen sich in eine am Eingang zum Stand ausliegende Anwesenheitsliste eintragen und betreten den Stand erst, wenn die komplette vorhergehende Gruppe diesen verlassen hat
- Der Schießstand darf nur einzeln betreten und wieder verlassen werden.
- Das Training beschränkt sich vorerst auf Luftdruckdisziplinen, kalibriges Schießen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt angeboten, wenn sich die hier aufgeführten Maßnahmen bewährt haben.
- Zur Wahrung der Sicherheitsabstände sind die Schießbahnen 2 und 4 auf dem linken sowie 7 und 9 auf dem rechten Kanal gesperrt. D. h., es können max. 6 Schützen(innen) gleichzeitig den Schießstand nutzen zzgl. Aufsichten.
- Die Aufsicht trägt während des Trainings ein Mund/Naseschutz. Sie ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und befugt, widerholte Zuwiderhandlungen, auch gegen Hygienevorschriften, mit Standverweisen zu begegnen.
- Schützen die zum Training auf Vereinswaffen angewiesen sind werden verpflichtet, während des gesamten Trainings Latexhandschuhe zu tragen und diese möglichst selbst mitzubringen.
- Das Verlassen der Anlage erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Trainings und der entsprechenden Reinigungsmaßnahmen, ausschließlich über den Weg durch das Foyer der Eishalle. Die jeweiligen Laufwege sind entsprechend gekennzeichnet.
Außerhalb unserer Schießsportanlage gelten die Vorschriften der jeweils zuständigen Behörden.
Die nächsten Schritte:
Vor Wiederaufnahme des Trainings werden Schießgruppen von jeweils 6 Schützen(innen) gebildet, denen verbindliche Schießzeiten (Beginn und Ende) und Schießtage (mittwochs oder sonntags) zugeordnet werden. Nähere Informationen folgen rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs! Wir bitten um Beachtung unserer Bekanntmachung per E-Mail und auf der Homepage des PSSC.
Wir wissen, dass diese Regeln ein Vereinsleben, wie wir es alle bisher kannten, vorerst nicht möglich machen. Aber auf diese Weise können wir zumindest das Ausüben unseres geliebten Sports wieder einigermaßen ermöglichen.
Dies alles wird von allen Beteiligten ein höchstmögliches diszipliniertes Verhalten erfordern, der Vorstand ist sich aber sicher, dass die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder keine Probleme damit haben wird.
Wir wünschen allen Schützen viel Erfolg beim Training, dass ihr alle gesund bleibt und wir gemeinsam solidarisch durch diese verrückte Zeit gehen!
Es kommen auch wieder bessere Zeiten, das hoffentlich bald!!!
Der Vorstand des PSSC Dinslaken e.V.