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Ordnung für den Schießbetrieb des Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V. (PSSC)

Allgemeines

Die nachfolgenden Regelungen ergänzen den Inhalt der Vereinssatzung und dienen der sicheren Ausübung des Schießsportes. Änderungen und Ergänzungen unterliegen grundsätzlich der Beschlussfassung im Rahmen der ordentlichen Jahreshauptversammlung, es sei denn, besondere und wichtige Gründe erfordern eine unterjährige Zustimmung der Vereinsmitglieder. Unabhängig von einer Zustimmung hat der Vorstand das Recht, die Ausübung des Schießsportes auf dem Schießstand jederzeit einzuschränken oder einzustellen, sofern dies zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich und unaufschiebbar ist.

Der Inhalt der Ordnung ist für alle Vereinsmitglieder und für Gäste / Gastschützen während des Aufenthaltes auf dem Schießstand verbindlich. Die einzelnen Vorgaben sind zwingend einzuhalten. Zeitlich auf das erforderliche Mindestmaß begrenzte Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes (Vorstandsbeschluss). Soweit einzelne Regelungen der Ordnung den aktuellen und den zukünftigen gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen oder die gesetzlichen Vorgaben weitergehende Bestimmungen enthalten sollten, dann treten diese automatisch und jeweils mit sofortiger Wirkung an die Stelle der nachfolgenden Ausführungen bzw. ergänzen diese und sind uneingeschränkt vorrangig zu beachten und zu befolgen. Die abweichenden Ausführungen in der nachfolgenden Ordnung verlieren dann insoweit ihre verpflichtende Bindung.

Soweit die nachfolgende Ordnung zu bestimmten Bereichen des Schießsportes keine Aussagen enthalten, gelten insoweit die entsprechenden Regelungen des DSB und des RSB in der jeweils aktuellen Fassung.

Sollte eine Bestimmung der Ordnung nichtig sein, so soll die Wirksamkeit der Ordnung im Übrigen nicht davon berührt werden.

Die Ordnung ist in der nachfolgenden Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 29. April 2015 verabschiedet worden und mit der Eintragung der erforderlichen Satzungsänderung in das Vereinsregister am 23. September 2015 in Kraft getreten. Teil 1 der Ordnung wird auf dem Schießstand ausgehängt.

  

Teil 1: Schießstand

1.1 Aufsichten

Das Schießen auf dem Schießstand ist nur in Anwesenheit einer sachkundigen Aufsicht zulässig (hier: Inhaber einer Berechtigung nach §§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV / „Verantwortliche Aufsicht“). Die Namen der zugelassenen PSSC Mitglieder können dem Aushang am Schwarzen Brett entnommen werden.

Der / die Name(n) der aktiven Standaufsicht(en) ist / sind gut lesbar auf der jeweiligen Tafel zu vermerken und zwar jeweils getrennt nach Schießkanälen. Hierbei muss eine Zuordnung zum jeweiligen Schießkanal zweifelsfrei möglich sein. Bei Gleichheit des Namens müssen zusätzliche Angabe zu eindeutigen Identifizierung der aktiven Standaufsicht angegeben werden (z.B. Vorname(n), Geburtsdatum).

Jeder Vereins- oder Gastschütze hat den Weisungen der Standaufsicht Folge zu leisten. Die Standaufsicht hat das Recht und die Pflicht, Personen, die seinen Anweisungen nicht Folge leisten oder die Sicherheit auf dem Stand möglicherweise gefährden können, vom Schießbetrieb auszuschließen und vom Schießstand zu verweisen.

1.2 Schäden 

Jeder Nutzer haftet für selbst verschuldete Schäden. Jede Beschädigung ist unabhängig vom Umfang umgehend einem Mitglied des Vorstands und / oder der Sportleitung anzuzeigen. Sofern bereits die Möglichkeit besteht, dass eine Beschädigung die Sicherheit auf dem Stand beeinträchtigen kann, ist der Schießbetrieb unverzüglich einzustellen.  

1.3 Standbeschränkungen (Kaliber, Munition)

Die Nutzung des Schießstandes ist bauartbedingt und zulassungsrechtlich beschränkt. Die zugelassenen Kaliber und Munitionssorten sind dem Aushang auf dem Schießstand zu entnehmen. Eine Verwendung darüber hinausgehender Kaliber und / oder Munitionssorten führt zum Ausschluss vom Schießbetrieb. Durch eine widerrechtliche Nutzung entstehende Schäden sowie etwaige Kosten (behördliche Verfügungen, Einschränkungen, usw.) hat der Verursacher zu übernehmen.  

1.4 Standreinigung

Nach jedem Schießen ist der Schießstand gründlich zu reinigen und zwar auch dann, wenn der Stand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand übernommen worden ist. Die erforderliche Reinigung umfasst, bei kalibrigen Disziplinen, mindestens das Aufsammeln von Munitionshülsen, die Beseitigung von Pulverresten sowie das ordentliche Verstauen der Scheibenträger. Die fachgerechte Entsorgung von Pulverresten erfolgt durch einen Erlaubnisinhaber.

Bei Luftdruckdisziplinen sind mindestens das Ausräumen des Kugelfanges, sowie die Entsorgung benutzter Schreiben durchzuführen.

1.5 Scheibenbenutzung

Mitglieder und Gastschützen erhalten kostenloses Scheibenmaterial zur ausschließlichen Nutzung auf dem Schießstand des PSSC. Die Scheiben für die 25 und 50 Meter Disziplinen können auf dem Stand in den dafür vorgesehenen Fächern personenbezogen gelagert werden. Jeder Schütze ist für das ihm übergebene Scheibenmaterial selbst verantwortlich. Verbrauchte Scheiben können bei der Sportleitung kostenlos eingetauscht werden. Bei Verlust einer Scheibe für die 25 und 50 Meter Disziplinen wird ein Kostenbeitrag von jeweils 1 € erhoben.

1.6 Munitionsverbrauch

Vereinsmitglieder und Gastschützen haben die Möglichkeit, die zur Ausübung des Schießsportes erforderliche Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand vom Verein zu erwerben. Die aktuell gültigen Munitionspreise können dem Aushang auf dem Schießstand entnommen werden. Etwaige nicht verbrauchte Restbestände müssen der Sportleitung zur sicheren Verwahrung auf dem Schießstand übergeben werden.

1.7 Altersgrenzen

Jedes Vereinsmitglied hat während seines Aufenthaltes auf dem Schießstand darauf zu achten, dass die gesetzlichen Altersbestimmungen und altersbedingten Kaliberbegrenzungen eingehalten werden. Ein Aushang mit den maßgebenden Bestimmungen befindet sich auf dem Schießstand.

 

Teil 2: Schießsport

2.1 Grundsätze

Die Ausübung des Schießsportes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage und im Rahmen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) in der jeweils aktuellen Fassung.

Jeder Schütze hat eigenverantwortlich darauf zu achten, dass die von ihm auf dem Schießstand des PSSC verwendeten Sportgeräte und Munitionssorten uneingeschränkt diesen Regelungen entsprechen.

Schützen ohne ausreichende Erfahrung im Umgang mit einer für sie neuen Waffe / Disziplin müssen von einem erfahrenen Schützen, nach vorheriger Information eines Mitgliedes des Vorstandes, eingewiesen werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Schütze bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte und / oder einer Lizenz zur Standaufsicht ist.

2.2 Disziplinen, Befürwortung und Bedürfnis

Grunddisziplin des PSSC und Startdisziplin für Schießsportanfänger sind die Luftpistole bzw. das Luftgewehr. Um einen sicheren Umgang mit dem Sportgerät zu erlangen, dürfen Schießsportanfänger in den ersten 6 Monaten Ihrer Mitgliedschaft ausschließlich Luftdruckwaffen schießen.

Darauf aufbauend kann das Vereinsmitglied beim Vereinsvorstand die Befürwortung zum Erwerb einer Sportpistole / eines Sportgewehres im Kaliber .22 lfb bzw. einer Sportwaffe im Kaliber .32 / .38 / .357 / 9mm beantragen. Eine Befürwortung ist möglilch, wenn der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe erkennbar zum Zweck der Leistungssteigerung erfolgen soll, eine entsprechende Eignung vorliegt und die nachfolgenden Mindestvoraussetzungen nachweislich erfüllt sind:

  1. das Vereinsmitglied hat innerhalb des unmittelbar vor der Antragstellung liegenden Zeitraumes von 12 Monaten regelmäßig, das heißt zumindest an 35 Tagen aktiv und umfassend am Trainingsbetrieb des PSSC teilgenommen / der Nachweis erfolgt hier durch ein vom Vereinsmitglied eigenverantwortlich zu führendes beweiskräftiges Schießbuch. Darüber hinaus hat das Mitglied im genannten Zeitraum Erfahrungen mit einer Sportpistole / einem Sportgewehr in dem entsprechenden Kaliber, unter Anleitung, gesammelt.

  1. im Verlauf des vorstehenden Zeitraumes ist eine Leistungssteigerung erkennbar geworden (Beurteilung durch die Sportleitung)

  1. der Antragsteller erreicht unter Wettkampfbedingungen nachweislich ein Ergebnis von mindestens 280 Ringen (Luftpistole / 40 Schuss) sowie von mindestens 210 Ringen (Sportpistole .22 / 30 Schuss) oder ein vergleichbars Ergebnis mit einer Großkaliberwaffe

  1. das Vereinsmitglied hat neben einer Leistungssteigerung auch das Interesse am Schießsport erkennen lassen; hierzu gehört vorrangig auch die Teilnahme an Meisterschaften und /oder Ligawettkämpfen für den Polizei Schießsport Club Dinslaken e.V.


Jede weitere Befürwortung eines zusätzlichen Waffenerwerbs unterliegt den grundsätzlichen Vorgaben des RSB und erfolgt nur dann, wenn eine regelmäßige Teilnahme am Training und an Wettkämpfen (Meisterschaft, Liga) gegeben ist (hier: sinngemäße Anwendung der vorstehenden Voraussetzungen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen).

Die vorstehenden Grundregelungen für eine mögliche Befürwortung erwerbscheinpflichtiger Sportwaffen beinhalten keinen Automatismus, sondern geben lediglich und ausschließlich den Mindestumfang für die vom Vereinsmitglied zu schaffenden Voraussetzungen wieder. Soweit diese Mindestvoraussetzungen vom Vereinsmitglied erfüllt werden, ist für eine mögliche Befürwortung in jedem Fall die Zustimmung der Sportleitung und des Vorsitzenden zwingend erforderlich. In begründeten Einzelfällen kann die Sportleitung zusammen mit dem Vorsitzenden auch dann eine Befürwortung aussprechen, wenn eine der Regelungen nicht erfüllt ist. 

Weiterhin wird ausschließlich der Erwerb einer für sportliche Zwecke geeigneten und ausgestatteten Waffe (hier: Lauflänge, Visierung, usw.) befürwortet.

Die vorstehenden Mindestwartezeiten und weitergehenden Voraussetzungen gelten nicht für Mitglieder nach einem Vereinswechsel, sofern und soweit die geforderten Voraussetzungen nachweislich bereits außerhalb des PSSC erfüllt worden sind.

Die zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses und zur Nachweisführung gegenüber der Kreispolizeibehörde erforderliche Dokumentation über die Ausübung des Schießsportes und der regelmäßigen Teilnahme an Leistungsprüfungen hat jedes Vereinsmitglied eigenverantwortlich zu führen (Art und Umfang). Hierbei wird das Mitglied vom Verein unterstützt.

Zur Umsetzung der Nachweisführung wird empfohlen, ein Schießbuch zu führen und regelmäßig durch eine verantwortliche Aufsicht oder die Sportleitung abzeichnen zu lassen. Parallel hierzu sollte ein Eintrag in die auf dem Schießstand ausliegende Liste erfolgen (Gegenkontrolle und Nachweis im Verlustfall). Die ergänzende Dokumentation zu den Leistungsprüfungen (Meisterschaften, Liga) kann über einen Ausdruck der Ergebnislisten aus dem Internet (z.B. Kreis 012 / s.o.) vorgenommen werden.

2.3 Trainingszeiten (Schützen) 

Das Training findet jeweils mittwochs und sonntags statt. Die Trainingszeiten werden per Aushang in den Vereinsräumen des PSSC sowie auf der Webseite des PSSC veröffentlicht.

Die Trainingszeiträume werden in Abschnitte von 60 Minuten eingeteilt. Jeder Schütze kann sich zum Beginn eines Trainingstages auf der Liste zur Standbelegung für einen Abschnitt eintragen. Sollten Abschnitte nicht belegt sein, können diese durch Schützen belegt werden. Das gilt auch, wenn der Schütze bereits einen Abschnitt belegt hatte.

Über einen Ausfall, eine Verlängerung oder eine zeitlich befristete Verlegung der Trainingszeiten entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit der Sportleitung. Eine entsprechende Information wird in den Vereinsräumen des PSSC ausgehängt sowie auf der Webseite des PSSC veröffentlicht.  

2.4 Jugendtraining 

Das Jugendtraining findet mittwochs auf dem Schießstand des PSSC statt. Die Trainingszeiten werden per Aushang in den Vereinsräumen des PSSC sowie auf der Webseite des PSSC veröffentlicht. Während des Jugendtrainings steht der Schießstand der Jugendabteilung exklusiv zur Verfügung, sofern und soweit jeweils Bedarf der Jugendgruppe besteht (Vorrangnutzung). Die Entscheidung über eine eventuelle Mitnutzung durch andere Schützen trifft die Jugendleitung. Während der vorstehenden Trainingszeit der Jugendgruppe ist der übrige Schießbetrieb so auszurichten, dass eine Störung des Jugendtrainings ausgeschlossen ist.  

  

2.5 Vereinswaffen & Zubehör

Der Verein stellt in begrenztem Umfang Vereinswaffen inkl. Zubehör (Handschuhe, Stativ, Spektiv, usw.) zur Verfügung. Die Herausgabe der Waffen sowie des Zubehörs erfolgt durch die Sportleitung bzw. durch eine von der Sportleitung beauftragte Person. Das Vereinsmitglied hat sich eigenverantwortlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Waffe und des Zubehörs zu überzeugen. Nach dem Gebrauch einer Vereinswaffe ist diese zu reinigen (keine Zerlegung / keine Laufreinigung) und im gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben (Auffüllung von Druckluftkartuschen, usw.). Soweit eine Verstellung der Visierung vorgenommen worden ist, muss zum Ende des jeweiligen Gebrauchs die ursprüngliche Einstellung wieder hergestellt werden. Jede Beschädigung ist einem Mitglied des Vorstandes sofort zu melden. 

Hinsichtlich einer Mitnahme von Vereinswaffen inkl. Zubehör zu Wettkämpfen gelten die gesetzlichen Regelungen und Auflagen. Für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, den sicheren Transport und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Vereinsmitglied zuständig und verantwortlich. Die Ausgabe und Rücknahme müssen im Waffenbuch dokumentiert werden. Die notwendigen Begleitscheine sind auszustellen.

2.6 Meisterschaften, Ligawettkämpfe

Die Termine für Meisterschaften werden am Schwarzen Brett bekannt gegeben und können über die Internetseite des Schützenkreises 012 Dinslaken bzw. des Rheinischen und des Deutschen Schützenbundes eingesehen werden. Die Links zu den jeweiligen Seiten sind auf der Internetseite des PSSC Dinslaken zu finden.

Die Meldung an den Bezirk erfolgt über die Sportleitung. Für eine rechtzeitige Anmeldung ist das jeweilige Vereinsmitglied selbst verantwortlich. Hinsichtlich der Kosten wird auf die Regelungen in der Finanzordnung verwiesen.

Die Mannschaften für Ligawettkämpfe & Meisterschaften werden im Sinne des Vereins von der Sportleitung zusammengestellt. Hierbei sind in erster Linie die in der unmittelbaren Vergangenheit (z.B. die Liga im Vorjahr) erbrachten Wettkampfergebnisse des jeweiligen Schützen maßgebend (Leistungsstand).  

Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V.

Der Vorstand

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