pssc logo groß trans blau Polizei Schießsport Club Dinslaken e.V.   seit1973

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Datenschutzordnung des
Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V.
(PSSC)

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Details sind im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (siehe Anhang 1) beschrieben.
  2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erhobenen und benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Maßgaben des BDSG und der ab 26. Mai 2018 nach EU Recht geltenden DSGVO per EDV für den Verein auf vereinseigenen Systemen gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Dieses Einverständnis ist Grundlage einer Mitgliedschaft im PSSC Dinslaken e.V. Mit der Angabe seiner Telefonnummer/n und der Email-Adresse/n erkennt das Mitglied an, dass vorrangig diese Medien für die Kommunikation an die und mit den Mitgliedern genutzt wird. Weiterhin erklärt sich das Mitglied ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen von Meisterschaften und Wettkämpfen von ihm sowohl auf Vereins- als auch auf Verbandsebene erzielte Ergebnisse, in den hierfür vom Verein genutzten Medien mit Nennung seines Namens ggf. auch mit Bild veröffentlicht werden dürfen.
  3. Mitglieder haben das Recht, dieses Einverständnis in Gänze oder teilweise jederzeit zu widerrufen. Sofern dieser Widerruf einer ordentlichen Ausübung der satzungsgemäßen Zwecke entgegensteht, verweist der PSSC auf mögliche, sich daraus ergebende Konsequenzen. Diese werden dann unmittelbar und fallbezogen dem widersprechenden Mitglied aufgezeigt.
  4. Mitgliederdaten (siehe Punkt 1) werden nur Vorstandsmitgliedern sowie weiteren ausgesuchten Mitgliedern (z.B. Mannschaftsführern) zugänglich gemacht, die im Verein eine besondere Funktion außerhalb des Vorstandes ausüben, für welche die Kenntnis spezifischer Daten (z.B. Kontaktdaten für Mannschaftsführer) für die Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Die Mitglieder mit Zugriff auf die personenbezogenen Daten, verpflichten sich durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für das Ehrenamt im PSSC Dinslaken e.V. (Siehe Anhang 2) alle Punkte dieser Ordnung sowie die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  5. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte benötigt, wird diese auf die dazu notwendigen Informationen reduzierte Liste nur gegen eine schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass die Daten ausschließlich für die Ausübung dieses Rechtes genutzt werden. Die Versicherung muss ebenfalls beinhalten, dass Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies zur Ausübung des Rechts nicht zwingend erforderlich ist.
  6. Als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes e.V. sowie des Deutschen Schützenbundes e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den übergeordneten Verband zu melden. Übermittelt werden in der Regel Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Eintrittsdatum und im Falle des Austritts auch das Austrittsdatum. Die Meldung erfolgt über ein internetgestütztes Verwaltungssystem. Bei Bedarf und zur Erlangung eines angemessenen Versicherungsschutzes ist es möglich, dass die hierzu erforderlichen Daten auch an die ausgewählte Versicherungsgesellschaft weitergegeben werden.
  7. Bei Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds den gesetzlichen Vorschriften entsprechend archiviert, die Beendigung von Mitgliedschaften im PSSC werden der Kreispolizeibehörde Wesel gem. den gesetzlichen Vorgaben gemeldet. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahren ab Wirksamwerden des Austritts aufbewahrt.
  8. Gem. Art. 33 Abs. 1 DSGVO oder § 15a TMG i.V.m. §42a BDSG muss der PSSC als verantwortliche Stelle die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und die Betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes informieren. Hierzu wird das Formblatt „Mitteilung einer unrechtmäßigen Datenübermittlung bzw. unrechtmäßigen Kenntniserlangung von Daten durch Dritte („Datenpanne“) gemäß Art. 33 Abs. 1 DSGVO oder § 15a TMG i.V.m. §42a BDSG” (siehe Anhang 3) verwendet.

Anhänge

  1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung
  2. Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für das Ehrenamt im PSSC Dinslaken e.V.
  3. Mitteilung einer unrechtmäßigen Datenübermittlung bzw. unrechtmäßigen Kenntniserlangung von Daten durch Dritte („Datenpanne“) gemäß Art. 33 Abs. 1 DSGVO oder § 15a TMG i.V.m. §42a BDSG
  4. Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung

Polizei-Schießsport-Club Dinslaken e.V.

Der Vorstand

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